2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 1. Juli 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt kein konkretes Rechtsbegehren, sondern verlangt die "erneute Prüfung der Sachlage". Sie weist darauf hin, dass die Arbeiten vom 18. Mai 2016 vorgängig mit der Gemeinde abgesprochen gewesen seien. Am 3. Juni 2016 sei bei einer Lieferung von drei Fuder Humus an den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten eine Ladung durch ein Missverständnis auf den Ort der geplanten Bodenaufwertung geführt worden.