finden Trainings werktags von 06.00 bis 07.00 Uhr sowie von 19.00 bis 20.00 Uhr statt. Gemäss dem Lärmschutzreglement der Gemeinde18 sind Lärmemissionen und Erschütterungen, die geeignet sind, das Wohlbefinden, die Leistungsfähigkeit oder die Gesundheit des Menschen zu beeinträchtigen, u.a. von 19.30 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens verboten. Die Beurteilung der Zonenkonformität setzt daher voraus, dass die vom Fitnessbetrieb verursachten Emissionen und ihre Intensität im Rahmen eines formellen Verfahrens näher abgeklärt werden.