Gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 7. April 2016 reichte die Beschwerdeführerin am 9. Mai 2016 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Gleichzeitig reichte sie bei der Gemeinde vorsorglich ein nachträgliches Baubewilligungsgesuch ein. Die Gemeinde hat das Baubewilligungsverfahren bis zur Rechtskraft der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung sistiert.