1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaften F.________strasse Nrn. I.________ und K.________ auf der Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle befindet sich in der Wohnzone W2. Nachdem die Gemeinde davon Kenntnis erhielt, dass mehrere Räumlichkeiten der Liegenschaft F.________strasse Nr. K.________ von der H.________ Schule als Schulräume genutzt wurden, machte sie die Beschwerdeführerin auf die aus ihrer Sicht fehlende Zonenkonformität dieser Nutzung RA Nr. 120/2016/26 2