dieser Frist möglich und es sollte auch möglich sein, innerhalb eines Monats einen alternativen Standort zu finden. Die von der Gemeinde angesetzte Frist ist damit verhältnismässig. Da die Frist während des Verfahrens verstrichen ist, wird diese von Amtes wegen neu auf den 15. Juli 2016 festgelegt. g) Zusammenfassend ist die Beschwerde abzuweisen und die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Saanen ist – mit neuer Frist – zu bestätigen. Da sich der Sachverhalt ausreichend aus den Akten ergibt, ist auf weitere Beweismassnahmen oder Besprechungen zu verzichten. 3. Kosten