Die vorliegend zu beurteilende Umnutzung der ehemals neuapostolischen Kirche zu einem Gartenbaubetrieb ist mit Auswirkungen auf die Umwelt und Erschliessung verbunden. Sie verändert das Verkehrsaufkommen und die Lärmbelastung. Wie unten in Erwägung 2d gezeigt wird, ist der Gartenbaubetrieb auch nicht zonenkonform und die Beschwerdeführenden und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte beabsichtigen, diese Umnutzung während sechs Monaten beizubehalten. Es handelt sich damit trotz Befristung um eine bewilligungspflichtige Umnutzung. Da keine Bewilligung vorliegt, liegt eine formell rechtswidrige Nutzung vor.