a) Die Beschwerdeführenden haben der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten ihr Grundstück mit der ehemals neuapostolischen Kirche bis Ende August 2016 zur Nutzung als Lager und Werkstatt zur Verfügung gestellt. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte erklärt, ihr Familienbetrieb habe dieses Jahr die Möglichkeit, am bestehenden Standort einen neuen Werkhof zu errichten. Während der Bauphase müsse das während des Frühlings und Sommers benötigte Material zwischengelagert werden können. Es sei in der Gemeinde Saanen leider schwierig oder fast unmöglich, für eine solche Übergangszeit entsprechende Räumlichkeiten zu finden.