3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, beteiligte die Gartenbaufirma als Nutzerin von Amtes wegen am Verfahren, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde die Vorakten ein. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte beantragt die Einstellung des Verfahrens, womit sie sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung verlangt. Die Gemeinde beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen und es sei ihr die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Wiederherstellung in den bewilligten Zustand sei sofort umzusetzen und das Gebäude und die Umgebung seien umgehend zu räumen.