2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 28. April 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie erklären, sie hätten die Räumlichkeiten der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten während der Umbauphase ihres Werkhofes kostenlos zur Verfügung gestellt und beantragen sinngemäss, die bestehende Nutzung bis Ende August 2016 beibehalten zu können.