Mit an die Beschwerdeführenden adressierter Wiederherstellungsverfügung vom 4. April 2016 forderte die Gemeinde Saanen die Beschwerdeführenden sowie die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte auf, den Gewerbebetrieb sowie den Werk- und Lagerplatz auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. D.________ bis spätestens am 30. April 2016 zu räumen und den zonenkonformen Zustand (Kirche mit Garten) wiederherzustellen. Die Gemeinde wies auf die Straffolgen bei Nichtbefolgung hin und drohte die Ersatzvornahme an.