1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. D.________, auf der sich die ehemalige neuapostolische Kirche befindet. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN A 45). Nach Hinweisen von Dritten stellte die Gemeinde am 9. März 2016 fest, dass das Grundstück durch die von Amtes wegen am RA Nr. 120/2016/24 2