1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Ziff. 1 der Verfügung der Gemeinde Mattstetten vom 14. März 2016 wird wie folgt abgeändert: "A.________ und B.________ werden aufgefordert, die Schildkrötenfarm auf der Parzelle Nr. C.________ in der Gemeinde Mattstetten bis spätestens 30. Juni 2017 zu entfernen. Die Schildkröten sind auf ein anderes Grundstück zu bringen und die baulichen Massnahmen für die Schildkrötenfarm sind zurückzubauen." 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung