Der Umzug auf das neue Gelände sollte daher erst im nächsten Frühjahr erfolgen. Zur Wiederherstellung des bisherigen Zustandes ist zudem genügend Zeit einzuräumen. Die beantragte Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2017 erscheint daher als angemessen. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Frist zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Parzelle Nr. C.________ wird somit bis zum 30. Juni 2017 verlängert. 3. Verfahrens- und Parteikosten