vom 13. Juni 2016) RA Nr. 120/2016/23 5 bzw. vergraben können, und nicht austrocknen. Bei einem so grossen Bestand an Schildkröten dürfte die Suche nach einem geeigneten Raum im Übrigen nicht einfach sein. d) Der Halter der Schildkröten benötigt zudem Zeit, um die Installationen der Schildkrötenfarm am aktuellen Standort ab- und am zukünftigen Standort wieder aufzubauen und den Rückbau vorzunehmen. Da das Mietverhältnis für den neuen Standort erst am 1. November 2016 beginnt, ist zumindest ein Teil dieser Arbeiten aufgrund des Bodenfrosts erst im nächsten Frühjahr möglich.