Daraufhin reichte der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte erneut eine Stellungnahme ein, in welcher er die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen hinsichtlich des neuen Standorts erörterte. Am 14. Juli 2016 erteilte die Gemeinde Mattstetten für die Erstellung einer Freilandanlage für artgerechte Haltung von europäischen Land– und Sumpfschildkröten am neuen Standort eine ordentliche Baubewilligung. Mit Verfügung vom 19. Juli 2016 wurde den Parteien Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen gegeben. Es sind keine Schlussbemerkungen eingereicht worden.