4. Mit Verfügung vom 24. Mai 2016 wurde den Verfahrensbeteiligten je eine Kopie der Merkblätter2 der Schildkröteninteressengemeinschaft Schweiz (SIGS) zur Überwinterung von mediterranen Landschildkröten und Wasserschildkröten zugestellt. Gleichzeitig gab das Rechtsamt bekannt, eine Verlängerung der Frist könne vorliegend in Betracht gezogen werden, sofern der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte mit Dokumenten nachweise, ein neues Gelände gefunden zu haben und dieser neue Standort erst nach der Winterpause bezogen werden könne.