3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, beteiligte den Halter der Schildkröten von Amtes wegen am Verfahren, edierte die Vorakten bei der Gemeinde und führte den Schriftenwechsel durch. Der von Amtes wegen Beteiligte erhielt die Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen und schloss sich darin den Anträgen des Beschwerdeführers sinngemäss an.