1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Mattstetten Grundbuchblatt Nr. C.________, welches sich in der Landwirtschaftszone befindet. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 14. März 2016 forderte die Gemeinde Mattstetten den Beschwerdeführer auf, die Schildkrötenfarm auf seinem Grundstück bis zum 30. September 2016 zu entfernen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. RA Nr. 120/2016/23 2