Die Gemeinde klärt zurzeit mit dem Regierungsstatthalteramt ab, ob die geänderten Pläne als Projektänderung oder als neues Baugesuch beurteilt werden müssen und in wessen Zuständigkeit das Gesuch fällt. Die entsprechende Besprechung mit dem Regierungsstatthalteramt hat am 4. April 2016 stattgefunden, die nächste Sitzung der Baukommission, an der über das weitere Vorgehen beschlossen wird, findet am 3. Mai 2016 statt. Unter diesen Umständen kann nicht davon gesprochen werden, dass die Gemeinde das Verfahren gesetzeswidrig nicht weiterführt. Dieses Zuwarten ist der Beschwerdeführerin zumutbar, sie hat die Situation mit ihrem Verhalten selber verursacht. 3. Zusammenfassung