Dieser Verfahrensschritt wurde durch die Beschwerdeführerin mit der Einreichung der Projektänderungspläne obsolet. Über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird nun erst zusammen mit dem Bauentscheid über das (nachträgliche) Projektänderungsgesuch zu entscheiden sein. 6 Siehe Beilage 21 zur Beschwerdeantwort der Gemeinde Sutz-Lattrigen vom 20. April 2016 7 Siehe Beilage 3 zur Beschwerdeantwort der Gemeinde Sutz-Lattrigen vom 20. April 2016 RA Nr. 120/2016/21 8