b) Mit Gesamtbauentscheid vom 22. Mai 2013 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel-Bienne die Baubewilligung für die Sanierung sowie den Um- und Ausbau der Liegenschaft C.________strasse 47. Bei dieser Liegenschaft handelt es sich gemäss Bauinventar um ein erhaltenswertes Baudenkmal in der Baugruppe D und damit um ein sogenanntes K-Objekt. Nachdem die Gemeinde festgestellt hatte, dass "südostseitig" Arbeiten ausgeführt wurden, die nicht der Baubewilligung entsprachen, verfügte sie am 11. September 2015 gegenüber Herrn und Frau D.________ und E.________ sowie der I.________ bzw. Herrn F.________ die Einstellung dieser Arbeiten;