Für die Beschwerdeführerin habe die Baueinstellung erhebliche Konsequenzen. Der Bauunterbruch könne Substanz- und Folgeschäden am Gebäude bewirken. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich das Feuer bei einem Brand schneller ausbreiten würde. Weiter könne sich das Fachwerk im aktuellen Zustand bei Windböen ab 60 km/h verbiegen oder gar einbrechen. Schliesslich könnten die Termine nicht mehr eingehalten werden, was zu grossen Verzögerungen mit entsprechenden finanziellen Schäden führe.