2. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 500.– auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau A.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Ittigen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Berner Wirtschaft (beco), Immissionsschutz - Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I (TBA OIK I), z.H. Herrn Jürg Herrmann, Schlossberg 20, Postfach, 3602 Thun