f) Zur Beurteilung von Lichtemissionen können Richtlinien und Empfehlungen von Fachstellen herangezogen werden. Dies gilt insbesondere für die "Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen" des BUWAL23, die Empfehlungen "Lichtverschmutzung vermeiden" des Amtes für Berner Wirtschaft (beco)24 sowie die SIA-Norm 49125 zur "Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum". Nach diesen sollen Lichtquellen so platziert und ausgerichtet sein, dass ihr Licht möglichst viel nützt und wenig stört. Zu vermeiden sind ineffiziente Beleuchtungen, deren Licht zu einem guten Teil ungenutzt in den Himmel strahlt.