e) Die öffentliche Beleuchtung von Strassen dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gewährleistet die Strassenverkehrssicherheit. Insbesondere dient sie dazu: - Allen Verkehrsteilnehmern die Wahrnehmung der Verkehrs- und Aufenthaltsflächen zu erleichtern - Alle Verkehrsteilnehmer auch bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn erkennbar zu machen - Menschen mit Sehbehinderung und älteren Menschen mit erhöhtem Lichtbedarf die Orientierung zu erleichtern und eine sichere Fortbewegung zu gewährleisten -