Allerdings sei eine Reduktion um einen weiteren Meter auf 4 Meter angezeigt. An anderen Standorten an der C.________strasse seien Leuchten auf dieser Höhe angebracht. Damit sowie mit einer Reduktion der Leuchtstärke könne die Streuung des Lichts über die Strassenränder hinaus vermindert werden. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Bei der angefochtenen Verfügung handelt es sich inhaltlich um eine baupolizeiliche Verfügung nach Art. 45 ff. BauG3. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG können baupolizeiliche 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 120/2016/20 5