Im Fachbericht führte das TBA weiter aus, die Gemeinde habe in Aussicht gestellt, die drei ursprünglich beanstandeten Leuchten stirnseitig abzudunkeln (Leuchten Nr. D 306, C.________strasse 16, sowie Nr. D 308, C.________strasse 22/24) bzw. mit einer LED- Leuchte umzurüsten und die Lichtpunkthöhe um 1 Meter auf 5 Meter zu reduzieren (Leuchte Nr. D 307, C.________strasse 20). Die Lichtquellen seien damit für die Beschwerdeführerin nicht mehr direkt einsehbar. Diese Massnahmen seien sinnvoll und zweckmässig. Die Gemeinde erklärte mit Stellungnahme vom 27. Dezember 2016, dass diese Massnahmen am 9. Dezember 2016 umgesetzt worden seien.