Danach sind bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin keine Lichtimmissionen von den beanstandeten Strassenleuchten messbar. Mit den beantragten Massnahmen (Blendschutzbleche, veränderte Ausrichtung der Leuchten) könne jedoch die Blendung beim direkten Blick ins Leuchtmittel reduziert werden. Die Lichteinwirkung auf der Strasse würde dadurch nicht reduziert. Auch bei der Verwendung von Lamellen sei die Verkehrssicherheit noch gewährleistet. Die Kosten für das Anbringen von Blendschutzblechen oder Lamellen würden mit Fr. 1'000.– pro Leuchte geschätzt. Das Verändern der Leuchtenausrichtung sei günstiger, jedoch nicht