4. Das Rechtsamt holte in der Folge einen Fachbericht des Tiefbauamtes des Kantons Bern (TBA), Fachgruppe Beleuchtung ein. Gegenstand des Fachberichts war die Frage, in welchem Mass die beantragten Massnahmen die Lichtimmissionen bei der Beschwerdeführerin reduzieren würden, wie sich diese auf die Verkehrssicherheit auswirkten und wie hoch die diesbezüglichen Kosten wären. Das TBA erstattete den Fachbericht am 15. Dezember 2016. Danach sind bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin keine Lichtimmissionen von den beanstandeten Strassenleuchten messbar.