Die Beschwerdeführerin beantragt zudem, dass die Leuchtstärke bei Vergleichsobjekten gemessen werden solle. Für den Fall, dass die Gemeinde bei den streitigen Leuchten die ohnehin geplante Umstellung auf LED vorgezogen vornimmt, seien bestimmte Massnahmen zur Immissionsbegrenzung einzuhalten.