Der Gemeinde Ittigen sei die Autorität über Blendschutz-Anfragen zu entziehen und an die BKW AG zu delegieren; die Gemeinde Ittigen sei zur Bezahlung einer Entschädigung für den Aufwand der Beschwerdeführerin sowie von Schmerzensgeld für den erlittenen Schlafentzug zu verpflichten; die Lichtplanung der Gemeinde Ittigen sei der Autorität des Leiters Bau der Gemeinde zu unterstellen; es seien der Gemeinde bestimmte Auflagen bezüglich Lichtstärke der zu installierenden LED-Leuchten und bezüglich der Höhe und Ausrichtung der Lampen zu machen; schliesslich sei der Gemeinde Ittigen eine formelle Rüge zu erteilen.