2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 3. März 2016 Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein. Sie beantragt sinngemäss, dass die angefochtene Verfügung aufgehoben und die Installation von Blendschutz- Elementen (Lamellen sowie frontale bzw. rückseitige Schutzbleche) an vier sowie eventuell an einer fünften Lampe der öffentlichen Beleuchtung angeordnet wird. Darüber hinaus stellt sie folgende Anträge: Der Gemeinde Ittigen sei die Autorität über Blendschutz-Anfragen zu entziehen und an die BKW AG zu delegieren;