Wunsch der Beschwerdeführerin nicht eintreten werde. Sie betrachte die Angelegenheit nun als abgeschlossen. Am 20. August 2015 bekräftigte die Gemeinde diese Haltung in einem Schreiben des Gemeindepräsidenten an die Beschwerdeführerin. Nachdem die Beschwerdeführerin mit einem ärztlichen Zeugnis dargelegt hatte, dass die Lichtimmissionen bei ihr zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führten, befasste sich die Gemeinde erneut mit dem Anliegen. Sie hielt mit Schreiben vom 25. November 2015 an ihrer Haltung fest.