1. Die Beschwerdeführerin gelangte mit E-Mail vom 25. August 2014 und erneut mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 an die Gemeinde Ittigen mit dem Ersuchen, drei Strassenleuchten im Umfeld ihrer Liegenschaft (Parzelle Grundbuch Ittigen, Grundbuchblatt Nr. B.________) mit Blenden auszustatten, um die Lichtimmissionen auf ihre Liegenschaft zu mindern. Nach Durchführung eines Augenscheins teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin am 31. März 2015 mit, dass die fragliche Beleuchtung zeitgemäss sei und die Liegenschaft der Beschwerdeführerin nicht übermässig beeinträchtigt werde.