10Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2006, N. 1657 f., mit Hinweisen auf die Rechtsprechung. RA Nr. 120/2016/17 7 Nach einer summarischen Abschätzung der Prozessaussichten gilt die Beschwerdeführerin auch bezüglich der Rechtsverzögerungsbeschwerde als unterliegend. Sie hat somit die Verfahrenskosten von Fr. 600.00 vollumfänglich zu tragen.