6 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 49 N. 67. RA Nr. 120/2016/17 5 strittige Angelegenheit befunden. Damit ist das aktuelle Rechtsschutzinteresse an der Behandlung der Rechtsverzögerungsbeschwerde weggefallen. Das Verfahren ist diesbezüglich als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (Art. 39 Abs. 1 VRPG). 3. Kosten