1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaften E.________strasse 73 und 73a auf der Parzelle Muri bei Bern Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Nachdem die Gemeinde davon Kenntnis erhielt, dass mehrere Räumlichkeiten der Liegenschaft E.________strasse 73a von der G.________ als RA Nr. 120/2016/17 2