g) Die Beschwerdegegner haben vorliegend diejenige Anlage gebaut, für welche sie korrekte Herstellerdaten geliefert haben. Dem Baugesuch haben sie zudem eine Fotomontage beigelegt. Darauf war zu erkennen, dass die Anlage oberhalb der bestehenden Lukarne angebracht wird. Dass die Anlage aufgeständert sein würde, war zudem in den Zustimmungserklärungen der Nachbarn erwähnt.34 Die Gemeinde hat fälschlicherweise keine Pläne verlangt und die Fotomontage zur Grundlage der Baubewilligung erklärt. Damit waren weder das Ausmass der Anlage noch der Winkel der Aufständerung klar definiert.