3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Es holte einen Bericht beim Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) und Wetterdaten beim Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz (MeteoSchweiz) ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Fachbericht und den Wetterdaten zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdegegner nahmen zudem zusätzlich Stellung zu den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers. 4. Auf die Rechtsschriften und Stellungnahmen wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen.