Die im Grundbuch eingetragene Baubeschränkung zu Gunsten der Öffentlichkeit und der Nachbarn hinsichtlich des Ortsbildschutzes ist zu berücksichtigen. 3. Wir beantragen, dass die beanstandete Anlage im Interesse der Öffentlichkeit und der Rechtssicherheit den Richtlinien entsprechend durch baupolizeiliche Massnahmen angepasst wird."