"1. Wir beantragen, dass die Ausgestaltung der Solaranlage bezüglich Neigung und Höhe im Hinblick auf eine gute Einfügung in die Dachlandschaft der "E.________" und das Ortsbild überprüft wird. 2. Bei der Abwägung der Interessen der Energiegewinnung gegenüber den ästhetischen Anliegen gemäss Art. 18a RPG sind die Argumente neu zu gewichten und entsprechend zu berücksichtigen. Die im Grundbuch eingetragene Baubeschränkung zu Gunsten der Öffentlichkeit und der Nachbarn hinsichtlich des Ortsbildschutzes ist zu berücksichtigen.