"20. Es wird festgestellt, dass die Solaranlage der Bauherrschaft in Überschreitung der Baubewilligung ausgeführt worden ist. 1 Pag. 35 Vorakten; vgl. auch Foto auf pag. 26 (Beilage 4 zum Schreiben vom 2. Juni 2015) 2 Pag. 53 bzw. 54 Vorakten 3 Pag. 61-60 Vorakten RA Nr. 120/2016/16 3 21. Es wird festgestellt, dass die erstellte Solaranlage gemäss Fotodokumentation dem materiellen Baurecht nicht widerspricht. 22. Auf die Anordnung baupolizeilicher Massnahmen wird verzichtet."