Die Baubehörde sandte offenbar allen Nachbarn, welche dem Bauvorhaben zugestimmt hatten, ein entsprechendes Informationsschreiben.3 Anfangs Dezember 2015 erhob der Beschwerdeführer eine "aufsichtsrechtliche Beschwerde" beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental. Dieser aufsichtsrechtlichen Anzeige gab das Regierungsstatthalteramt keine weitere Folge, da die Planungs-, Umwelt- und Baukommission Spiez während der Frist zur Stellungnahme die vorliegend angefochtene Verfügung vom 3. Februar 2016 erlassen hatte. Darin verfügte sie: