Mit Schreiben vom 2. November 2015 teilte die Gemeinde Spiez den Beschwerdegegnern mit, ein Rückbau der Anlage wäre unverhältnismässig, das Bauvorhaben gelte als abgenommen. Die Baubehörde sandte offenbar allen Nachbarn, welche dem Bauvorhaben zugestimmt hatten, ein entsprechendes Informationsschreiben.3 Anfangs Dezember 2015 erhob der Beschwerdeführer eine "aufsichtsrechtliche Beschwerde" beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental.