Die Beschwerdegegner erhielten Gelegenheit, sich schriftlich zu äussern oder ein Projektänderungsgesuch einzureichen. Mit Stellungnahme vom 9. Oktober 2015 hielt der Beschwerdegegner 1 fest, er sehe aus technischen Gründen keine Möglichkeit, das Projekt geändert neu einzureichen, nachdem er für das Gebaute am 26. Februar 2015 eine Gesamtbaubewilligung erhalten habe. Mit Schreiben vom 2. November 2015 teilte die Gemeinde Spiez den Beschwerdegegnern mit, ein Rückbau der Anlage wäre unverhältnismässig, das Bauvorhaben gelte als abgenommen.