Mit Schreiben vom 12. Juni 2015 forderte die Gemeinde Spiez die Beschwerdegegner auf, die laufenden Bauarbeiten sofort einzustellen. Gleichzeitig wurde ihnen Frist bis am 8. Juli 2015 gesetzt, um sich schriftlich zu äussern. Beim Eintreffen dieses Schreibens waren die Arbeiten an der Anlage offenbar gerade beendet worden.1