23 Protokoll des Augenscheins vom 10. Juni 2016, S. 6 (Votum Herr G.________) 24 Protokoll des Augenscheins vom 10. Juni 2016, S. 5 (Votum Beschwerdeführer 1) 25 Protokoll des Augenscheins vom 10. Juni 2016, S. 4 (Votum Herr H.________) RA Nr. 120/2016/15 11 gutgläubig gelten. Sie haben die Holzverschalung so ausgeführt, wie sie diese ursprünglich geplant hatten, obwohl sie im Baubewilligungsverfahren mit der Gemeinde eine Holzverschalung bis zum Untergeschoss vereinbart hatten.26 Das Anbringen der Holzverschalung stellt eine verhältnismässige Massnahme dar.