a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, auf die Holzverschalung im Bereich des Untergeschosses des Anbaus sei auf Anraten des ausführenden Fachmannes verzichtet worden. Bei bodennäherer Montage würde der untere Teil unter der Witterung stark leiden und müsste innert kurzer Zeitperioden kostenaufwändig saniert werden. Die nachträgliche Montage sei unverhältnismässig. Es sei eine Hecke gepflanzt worden, welche den beanstandeten Teil verdecke und dem öffentlichen Interesse an der Ästhetik genüge. Sie fänden die Holverschalung unschön und könnten darin keinen Nutzen für das Ortsbild erkennen.