Mietwohnung im Obergeschoss eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG10.11 Für Ausnahmebewilligungen nach Art. 24c RPG gilt der Grundsatz der Wesensgleichheit, das heisst es ist die Identität der Baute zu wahren (siehe Art. 42 RPV12).13 Gefordert ist damit ein dem abgebrochenen Stöckli gestalterisch ebenbürtiges Objekt, das sich in das Ortsbild einfügt und mit dem näheren und weiteren Umfeld eine gute Gesamtwirkung ergibt. Darüber hinaus muss die Identität des abgebrochenen Stöcklis gewahrt bleiben. f) Anlässlich des Augenscheins vom 10. Juni 2016 erklärten die Vertreter der Bau- und Planungskommission der Gemeinde, ein Verzicht auf die mit der Bewilligung verlangte