Die Gemeinde und ihre Bau- und Planungskommission verlangten im Baubewilligungsverfahren, dass sich das äussere Erscheinungsbild des Neubaus daran orientiert. In der Folge lehnte die Gemeinde das zunächst projektierte durchgehende Sockelgeschoss bzw. Untergeschoss ab und verlangte ein Gebäude, das sich optisch in einen Haupt- und einen Anbauteil gliedert.5 Zudem verlangte sie eine einheitliche Materialisierung.6 Gemäss diesen Vorgaben einigten sich Gemeinde und Bauherrschaft anlässlich einer Begehung darauf, dass der nordseitige Gebäudeteil unter dem Pultdach dreiseitig mit einer vertikalen Holzverschalung verkleidet wird.7